Spätestens im Schadensfall wird dokumentiert, dass eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitungen stattgefunden
hat. Für die Gasleitung Überprüfung ist jeder Betreiber selbst verantwortlich.
Mit einem elektronischem geeichtem Messgerät wird eine Leckmengenmessung erstellt.
Weitere Maßnamen sind:
- Kontrolle der Leitungsbefestigung
- Sichtkontrolle auf Korrosionsschäden
- Überprüfung des Anlagenbetriebsdruckes
- Dichtheitskontrolle des Gaszählers
- Überprüfung der Zugänglichkeit der Hausabsperreinrichtung (HAE)
ich dokumentiere in einem ausgestelltem Prüfprotokoll die durchgeführte Hausschau, aller geprüften Leitungen und erstelle wenn nötig einen
Mängelbericht.