Gebrauchsfähigkeitsprüfung

Die Überprüfung der Hausgasleitungen ist laut TRGI alle 12 Jahre wiederkehrend durchzuführen

Spätestens im Schadensfall wird dokumentiert, dass eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitungen stattgefunden hat. Für die Gasleitung Überprüfung ist jeder Betreiber selbst verantwortlich. 

 

Mit einem  elektronischem  geeichtem Messgerät wird eine Leckmengenmessung erstellt.

 

Weitere Maßnamen sind:

 

- Kontrolle der Leitungsbefestigung

- Sichtkontrolle auf Korrosionsschäden

- Überprüfung des Anlagenbetriebsdruckes

- Dichtheitskontrolle des Gaszählers 

- Überprüfung der Zugänglichkeit der Hausabsperreinrichtung (HAE)

 

ich dokumentiere in einem ausgestelltem Prüfprotokoll die durchgeführte Hausschau, aller geprüften Leitungen und  erstelle wenn nötig einen Mängelbericht.